Management, Co-Management
A: ’idāra al-ʼaʽmāl, al-musāʽada fī’idārat al-ʼaʽmāl. – E: management, co-management. – F: management, co-management. – R: menedžment, sovmestnyj menedžment. – S: gestión, cogestión. – C: guǎnlǐ, gòngtóng guǎnlǐ 管理, 共同管理
Bernd Röttger
HKWM 8/II, 2015, Spalten 1603-1613
Etymologisch verweist das »englische Verb to manage […] vom lateinischen manus gleich Hand« (und agere: bewegen) auf »ein Pferd in allen Gangarten üben, es veranlassen, die Übungen der Reitbahn (manège) auszuführen«, erinnert Harry Braverman (1974/1977, 61) in seinen Ausführungen zum »modernen Produktionsprozess«. Als »gemeinschaftliche Arbeit auf größrem Maßstab« bedarf der kapitalistisch organisierte Arbeitsprozess einer »Direktion« (K I, 23/350), um die Einzelarbeiten zu koordinieren, und in der Folge eines getrennt vom Privatbesitz an Produktionsmitteln eingesetzten M als betrieblichem Akteur. In den von Marx inspirierten Analysen treten unterschiedliche Ausformungen der Rolle von Managern oder Fragen ihrer klassentheoretischen Zuordnung ins Zentrum des Interesses. M erscheint zunächst als Kunst herrschaftlicher Zurichtung der Arbeitenden. Zugleich aber verhandelt Marx formationsübergreifende Aspekte des M als Probleme der Leitung im Produktionsprozess und verortet M im Kapitalismus im Widerspruchsfeld von Herrschaft und Emanzipation. Er spricht von der »Zwieschlächtigkeit« des zu leitenden Produktionsprozesses einerseits als »gesellschaftlicher Arbeitsprozess zur Herstellung eines Produkts«, andererseits als »Verwertungsprozess des Kapitals« (351). Die Dynamik, die den Widerspruch zuspitzt, liegt darin, dass in der manageriell organisierten Kooperation die Arbeitenden ihre »individuellen Schranken« abstreifen und ihr »Gattungsvermögen« entwickeln (349). Mit dem Begriff der »Gesamtarbeit« (87) und in Gestalt des »Gesamtarbeiters« (249) als »Gedankenkonkretum« (Einl 57, 42/36) führt Marx einen kollektiven Akteur ein, der zwar in privaten Schranken vergesellschafteter Arbeit verhaftet bleibt, im Konflikt aber von der Fremd- zur Selbstvergesellschaftung der Arbeitenden übergehen kann.
Nicht nur der fortschreitend »gesellschaftlich kombinierte Prozess« (K III, 25/397) kapitalistischer Produktion, sondern v.a. der Aufstieg einer Arbeiterbewegung zu Beginn des 20. Jh. mit verbrieften Rechten auch in den Betrieben bewirkte, dass das M betrieblichen Interessenvertretungen ein Mitbestimmen über betriebliche Abläufe zugestehen musste. Seit den in der Krise des Fordismus durchgesetzten ›partizipatorischen‹ Formen des M gelten solche Praxen als »C-M«, in denen sie – und/oder Teile der Belegschaften – unter der Direktion des kapitalistischen M an Prozessen betrieblicher Rationalisierung beteiligt werden. C-M betrieblicher Interessenvertretungen entfaltet sich v.a. dort, wo Bedingungen betrieblicher Mitbestimmung der Lohnabhängigen kodifiziert sind, wie z.B. in Deutschland und Österreich. C-M ist kein eindeutiges Konzept, an dem sich betriebliches Interessenhandeln organisieren könnte, sondern ist umkämpft, stößt in den Betrieben auf Kritik, ist dehnbar, wie die Praxen, die sich darauf berufen, und es schließen sich »›kritisches C-M‹ und die Rolle des Betriebsrats als Gegenmacht keineswegs aus« (Deppe 2000, 207).
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