feministische Rechtskritik

A: naqd al-ḥuqūq an-nisawī. – E: feminist legal critic. – F: critique féministe du droit. – R: feministskaja kritka prava. – S: crítica feminista del derecho. – C: nüxingzhuyi de galü pipan

Silke Wittich-Neven

HKWM 4, 1999, Spalten 313-324

Politische Kämpfe gegen Frauenunterdrückung werden auch mittels rechtspolitischer Forderungen und in Gestalt theoretischer Kritik an patriarchalischen Zügen geltenden Rechts ausgetragen. Die Forderungen beziehen sich auf alle Lebensbereiche von Frauen: politische Partizipation, Teilhabe an Bildung, Zugang zu ökonomischen Ressourcen durch Eigentums- und Erbrechte, die Chance, Verträge, z.B. Arbeitsverträge, ohne Bevormundung abschließen zu können, Verhinderung von Diskriminierungen in der Erwerbsarbeit, Einbeziehung von Frauen in Gesundheitsschutzmaßnahmen und andere wohlfahrtsstaatliche Leistungen, Abbau von Fremdbestimmung, die im reproduktiven Bereich durch Abtreibungsverbote, aber auch durch Zwangsabtreibungen oder -sterilisierungen ausgeübt wird, Gewährleistung der körperlichen und psychischen Integrität von Frauen, die durch Aggressionsakte unterschiedlicher Art und Intensität – wie sexuelle Belästigung, degradierende Frauenbilder in der Öffentlichkeit, Misshandlung, Vergewaltigung, Klitorisbeschneidung, Tötung – gefährdet bzw. vernichtet wird.

Unter fR werden die Bestrebungen verstanden, auf verschiedenen Ebenen von Recht zu prüfen, ob und wie Frauen darin vorkommen, welche Annahmen über Geschlechterverhältnisse in rechtlichen Regelungen und Rechtsprechung enthalten sind, und zu erforschen, wie Recht wiederum Vorstellungen über Geschlechterverhältnisse beeinflussen kann (Sabine Platt 1994). Dahinter steht das Ziel, die Lebenslagen von Frauen zu verbessern. Zum Teil wird von Vertreterinnen der feministischen Rechtswissenschaft als weitergehendes Ziel ausdrücklich genannt, Frauen und Männern gleiche Teilhabe in allen Bereichen der Erwerbsarbeit, Reproduktionsarbeit, Kultur zu ermöglichen (u.a. Sokol 1989). Die Norwegerin Tove Stang Dahl (1992) will den Begriff Frauenrechte aus seiner Verbindung mit real existierenden Rechten erweitern zu dem, was bei anderen als ›feministisches Recht‹ gefasst ist. Diese Begriffsverwendung wurde auch von feministischen Juristinnen in Deutschland übernommen (Barbara Degen 1993, Ute Gerhard 1993).

Arbeitsmarkt, Befreiung, Besitz/Eigentum, Bürgerrechte, Ehe, Erziehung, Fabrikgesetzgebung, Familie, Feminismus, feministische Ethikdiskussion, Fiktionen im Recht, Französische Revolution, Frauenarbeit, Frauenbewegung, Frauenemanzipation, Frauenfrage, Frauenhäuser, freie Liebe, Freiheit, Geburtenkontrolle, Geschlechtervertrag, Gesellschaftsvertrag, Gewalt, Gleichheit, Gleichstellungspolitik, Grundrechte, Herrschaft, Ideologiekritik, ideologische Staatsapparate/repressiver Staatsapparat, Justiz, Konflikttheorien, Leistung, Legalität/Legitimität, Macht, Matriarchat (feministische Debatte), Matriarchat/Mutterrecht, Menschenrechte, Menschenwürde, Natur, Normen, Öffentlichkeit, Ordnung, Patriarchat, Politik außerhalb des Staates, privat/öffentlich, Quotierung, Recht, Rechte, Rechtssubjekt, Schwulenbewegung, Selbstbestimmung, Sexualität, Sozialstaat, Staat, Subjekt, Unrecht, verändern, Verfassung, Vergewaltigung, Vertrag, Wahl, weibliche Bildung

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