Genozid

A: ibāda ǧamā‛īya. – E: genocide. – F: génocide. – R: genocid. – S: genocidio. – C: zhongzu miejue 种族灭绝

António Louçã

HKWM 5, 2001, Spalten 295-300

G ist ein während des Zweiten Weltkriegs geprägter Begriff des Völkerrechts, der im internationalen Strafrecht und für UNO-Interventionen immer größeres Gewicht bekommt – nicht zuletzt deswegen, weil es weltweit »rund 3500 ethnische Gruppen und etwa 180 Nationalstaaten« (Hamburg 1993) gibt und sich in vielen Nationalstaaten sozio-ökonomische Konflikte zuspitzen, deren genozidäre Austragung droht. – ›G‹ meint nicht nur Verbrechen wie die industriell organisierte Auslöschung der europäischen Juden durch Nazideutschland oder die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges, sondern auch das von einer seit Mitte der 1970er Jahre arbeitenden G-Forschung empirisch belegte Faktum, dass im 20. Jh. durch das Agieren von Staatsapparaten und politischen Organisationen mehr Menschen getötet wurden als durch Kriegshandlungen (Rummel 1995).

Antisemitismus, Dependenztheorie, Endlösung, Ethnie/Ethnizität, Exterminismus, Faschismus, Folter, Fortschritt, gerechter Krieg, geschichtslose Völker, Gewalt, GULag, Holokaust, Imperialismus, Judenfeindschaft, Kolonialismus, Nazismus, Pogrom, Pol-Potismus, Rasse und Klasse, Rassismus, Sklaverei, Sozialismus oder Barbarei, Staatsterrorismus, Stalinismus, ursprüngliche Akkumulation, Völkerrecht, Weltkrieg, wilde Gewalt, wilder Kapitalismus

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g/genozid.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/17 00:40 von christian     Nach oben
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