Gesetz, soziales
A: al-qānūn al-iǧtimā‛ī. – E: social law. – F: loi social. – R: zakon obščestvennyj. – S: ley social. – C: shehui guilü 社会规律
Juha Koivisto, Veikko Pietilä
HKWM 5, 2001, Spalten 629-640
Der Begriff deckt ein heterogenes Bedeutungsfeld ab; den Bedeutungen ist jedoch gemeinsam, dass sie auf Regelmäßigkeiten sowie auf deren Konstitution und wissenschaftliches Begreifen hinweisen. Die allgemeinsten Äußerungen der ›Klassiker‹ zum Gesetzesbegriff sind eher vage: das G hat die »Form der Allgemeinheit«, heißt es bei Engels in der Nachfolge von Kant (…); was es realisiert, ist für Marx der »innere und notwendige Zusammenhang« (…). Lenin bestimmt es als »das Dauerhafte (Bleibende) in der Erscheinung«, »die Widerspiegelung des Wesentlichen« (…). – Bei Marx zielt die wissenschaftliche Analyse der regelnden Strukturmerkmale kapitalistischer Verhältnisse auf die Potenzierung menschlicher Handlungsfähigkeit. Er versucht zu zeigen, dass der Raum gesellschaftlichen Handelns radikal erweiterbar ist. Die Analyse der Gesetzmäßigkeit kapitalistischer Verhältnisse soll zu deren Aufhebung in gesellschaftlichen Kämpfen beitragen.
➫ Ableitung, Althusser-Schule, Ausdruck, Bewegung, Determinismus, Dialektik, ehern, ehernes Lohngesetz, eingreifendes Denken, Epistemologie, Fatalismus, Genesis, Kapitallogik, Konkurrenz, Kontingenz, Leitfaden, Notwendigkeit, Regulationismus, Revisionismus, Tendenz/Tendenzgesetz, Wertgesetz, Zufall, Zusammenhang