Mitbestimmung

A: mušāraka. – E: co-determination, workers’ participation. – F: codécision, cogestion. – R: učastie v upravlenii. – S: cogestión. – C: gòngtóng juédìng 共同决定

Detlef Hensche

HKWM 9/I, 2018, Spalten 1052-1079

Umrisse einer institutionalisierten M von Belegschaften und Gewerkschaften entstanden in den entwickelten Kapitalismen am Ende des 19. Jh. im Zuge einer erstarkten Arbeiterbewegung, die sich schließlich im Gefolge der Oktoberrevolution in Gestalt von Rätebewegungen aufmachte, die Betriebe der kapitalistischen Direktionsgewalt zu entreißen. Konfrontiert mit einem »von der Sowjetunion inspirierten und unterstützten revolutionären Internationalismus waren Arbeitgeber und politische Eliten […] darauf angewiesen, die Reihen zwischen sich und den moderaten Gewerkschaftsführern […] fest zu schließen« (Streeck 2003, 91). Das Angebot der Mitwirkung, Einflussnahme oder institutionalisierten M wurde zu einem zentralen Element »umfassender sozialer Pakte […] zwischen nationalen Organisationen von Kapital und Arbeit«, die »von den Regierungen mit unterzeichnet wurden« (ebd.).

Im fordistischen Nachkriegskapitalismus erlebte die tripartistische Korporation von Arbeit, Kapital und Staat ihren Höhepunkt. Ausgeprägte Formen nahm die institutionalisierte M im deutschen Modell der industriellen Beziehungen an. Walther Müller-Jentsch identifiziert fünf wesentliche Strukturmerkmale dieses Modells: die »Dualität von gewerkschaftlicher und betrieblicher Interessenvertretung bzw. von Tarifautonomie und Betriebsverfassung« (1995, 12f); die »Intermediarität«, in der die Gewerkschaften »zur Mediatisierung der Mitgliederinteressen und zur Kooperation mit Staat und Kapital konditioniert« werden (14f); die »Verrechtlichung«, durch die für Arbeit und Kapital »die normativen Rahmenbedingungen und Prozeduren, innerhalb derer sie ihre jeweiligen Interessen und Ziele autonom verfolgen können«, festgelegt werden (15); die »Zentralisierung«, indem »Lohnabkommen und Tarifverträge […] für großflächige Industrie- und Wirtschaftssektoren, deren Beschäftigtenzahlen in die Millionen gehen«, abgeschlossen werden (16); die »Repräsentativität«, denn »sowohl die Gewerkschaften als auch der Betriebsrat [stellen] ihre Forderungen zwar im Namen der Mitglieder bzw. der Belegschaft«, können »diese aber in relativer Unabhängigkeit von deren Zustimmung geltend machen« (ebd.).

Strittig blieb die Einschätzung der M: für die einen ist sie das probate Mittel der Bourgeoisie, den Klassenantagonismus stillzustellen und den Klassenkampf zu kanalisieren »in Formen, die mit dem Gesetz der Akkumulation verträglich sind« (Aglietta 1976/1979, 123); andere dagegen sehen in ihr eine Etappe auf dem Weg zu Wirtschaftsdemokratie und sozialistischer Ökonomie. Diese Kontroverse spiegelt den widersprüchlichen Charakter der M: sie ist sowohl erkämpftes oder durch Kräfteverhältnisse erzwungenes Recht der lebendigen Arbeit, die Herrschaft des Kapitals in Betrieben und Gesellschaft einzuhegen, als auch Zugeständnis der herrschenden Klassen, um die Reproduktion der kapitalistischen Produktionsweise garantieren zu können und das Kampfterrain für Alternativen zu restringieren. Begriffe wie »antagonistische Kooperation«, der »Zusammenarbeit unter Wahrung grundsätzlicher Interessenverschiedenheit« (Glotz 1984, 183), oder »Konfliktpartnerschaft« zwischen Arbeit und Kapital, die »zwischen der Skylla des Klassenkampfs und [der] Charybdis der Sozialpartnerschaft« angesiedelt ist (Müller-Jentsch 1993, 8), suchen diese Widersprüchlichkeit der M abzubilden.

M – oder deren begriffliche Synonyme in anderen institutionellen Ausformungen der entwickelten Kapitalismen – wurde zur Signatur einer durch »antagonistische Kooperation« von Lohnarbeit und Kapital geprägten Epoche der Entwicklung. Sie war zugleich Ausdruck historisch geronnener Kräfteverhältnisse wie momentane Akzeptanz einer diesen Klassenverhältnissen entsprechenden Herrschaftsordnung.

Im Gefolge der Weltwirtschaftskrise der 1970er Jahre flammte der Streit um M neu auf: Peter Glotz hielt bis in die 1980er Jahre daran fest, dass die oppositionelle Linke »antagonistische Kooperation anbieten muss: Die Mitarbeit in der schweren Anpassungskrise […], aber gegen Zugeständnisse auf dem Weg zur Wirtschaftsdemokratie« (1984, 159f). Der Krisenkorporatismus zu Beginn des 21. Jh. hat eine soziologische Debatte ausgelöst, die sowohl die institutionellen Ausformungen der M als auch das dahinterstehende Konzept der »Konfliktpartnerschaft« von Arbeit und Kapital kritisch in den Blick nimmt. Klaus Dörre spricht von einer »Institutionenfixierung« der soziologischen M-Forschung, die »zur Überharmonisierung der Kapital-Arbeitsbeziehungen« neigt (2016, 351). Er sieht die neue Realität der kapitalistischen Produktionsweise durch »fragmentierte Arbeitsbeziehungen« charakterisiert, in denen es »einer geregelten Konfliktpartnerschaft […] sowohl an kooperationswilligen Managern als auch an wirkungsmächtigen Interessenvertretungen« mangelt (355). Wolfgang Streeck kritisiert, dass Vorstellungen von der Kontinuität der M und der Konfliktpartnerschaft unter den Bedingungen einer sich ausdehnenden kapitalistischen Weltwirtschaft und einer »internationalen, überwiegend ›marktkonformen‹ […] postdemokratischen Institutionenwelt« (2016, 55) die Gewerkschaften zu bloßen »Mitfahrern auf dem Rücksitz, fernab vom Steuerrad« machen (58).

Das von Detlef Hensche verfasste Lemma »M« ist umfangreicher als im Wörterbuch üblich. Als die engagierte, lebendige Reflexion eines kritischen Gewerkschafters, der über lange Zeit die Entwicklung der M in der BRD begleitet und um soziale Demokratie gerungen hat, darf es einen Ehrenplatz in unserer Arche beanspruchen.

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m/mitbestimmung.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/03 20:18 (Externe Bearbeitung)     Nach oben
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